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   BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19   

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https://dejure.org/2019,12802
BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19 (https://dejure.org/2019,12802)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2019 - 1 StR 43/19 (https://dejure.org/2019,12802)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2019 - 1 StR 43/19 (https://dejure.org/2019,12802)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
    Es ist dem Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO immanent, dass der Verwerfungsbeschluss ohne Begründung ergeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 Rn. 5 und vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15 Rn. 6).
  • BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15

    Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 Rn. 5 und vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15 Rn. 6).
  • BGH, 10.08.2017 - 5 StR 167/17

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Verpflichtung der Gerichte, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - 5 StR 167/17 Rn. 2).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 192/18

    Verwerfung der Anhörungsrüge eines Einziehungsbeteiligten

    Zum einen folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG keine Verpflichtung der Gerichte, in den schriftlichen Entscheidungsgründen jedes rechtliche Argument eines Beteiligten explizit anzusprechen und zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 1 StR 43/19, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.03.2024 - 3 StR 160/22
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich nicht die Verpflichtung der Gerichte, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (s. BGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 1 StR 43/19, juris Rn. 3 mwN).
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